Ab sofort ist die Mund-Nasen-Bedeckung nach Paragraph 3 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung mit Änderung vom 22.10.2020 bei Zusammenkünften sämtlicher Art vorgeschrieben. Auch wenn der Abstand von 1,5 Metern zwischen den Personen eingehalten werden kann.