Warum haben wir verschiedene Ermäßigungen für unseren Mitgliedsbeitrag?
Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach der Mitgliedsart, sprich ob jemand dem Verein aktiv angehören möchte oder den Verein nur durch seinen Mitgliedsbeitrag finanziell unterstützen möchte.
Diesen beiden Mitgliedsarten wird ein unterschiedlich hoher Mitgliedsbeitrag zugeordnet, welcher sich durch unterschiedliche Ermäßigungen des Mitgliedsbeitrages verringert. Damit wir für alle Mitglieder einen Beitrag haben, der in den unterschiedlichsten Lebenssituatuionen auch gezahlt werden kann. Wir möchten durch die Höhe unserer Mitgliedsbeiträge keine Personen aus dem Verein ausschließen, weil sich jemand den Beitrag nicht leisten kann.
Folgende Beitragsermäßigungen sind in unserer Vereinsordnung festgeschrieben:
Kinder
Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind beitragsfrei.
Kinder ab dem 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.
Schüler, Studenten, Auszubildende
Mitglieder ab dem 17. Lebensjahr bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, die im Geschäftsjahr nachweislich Schüler, Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwillige sind oder sich im Freiwilligen Sozialen Jahr befinden.
Erwerbslose, Rentner, Schwerbehinderte
Im Geschäftsjahr nachweislich erwerbslose (Bezug von Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II sowie Arbeitssuchend gemeldete), Rentner bzw. Pensionäre, Frührentner bzw. Mitglieder mit einer Erwerbsminderungsrente, Schwerbehinderte mit einem GDB von mindestens 50% sowie Bezieher von Krankengeld.
Alleinerziehende
Als Alleinerziehende und die dazugehörigen, im gemeinsamen Haushalt lebenden, Kinder (auch Adoptivkinder) ab dem 7. Lebensjahr.
Familien
Zu einer Familie zählen Eheleute oder eheähnliche Lebensgemeinschaften und die dazugehörigen, im gemeinsamen Haushalt lebenden, Kinder (auch Adoptivkinder) ab dem 7. Lebensjahr bzw. die Kinder ab dem 7. Lebensjahr eines Partners in der Lebensgemeinschaft.
Die genauen Regelungen und Definitionen für eine Beitragsermäßigung können in der Vereinsordnung eingesehen werden.